OLG: Pauschale Gebühr für Rücklastschrift ist unzulässig

OLG BrandenburgEin Mobilfunk-Anbieter darf keine pauschale Gebühr für eine Rücklastschrift verlangen - zumindest dann nicht, wenn diese deutlich über den real entstehenden Kosten bei Banken liegt. Das entschied das OLG Brandenburg.


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